Landkreis Göttingen
Fachbereich Bauen Zi. 334
Rheinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
Betreff: Vorhaben Aktenzeichen 61613599
Eingabe zur Genehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen zwischen den Dörfern Harste, Gladebeck, Wolbrechtshausen, Lütgenrode, Hevensen und Parensen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen geplanten Windenergieanlagen werden nach Inbetriebnahme -durch medizinische Studien belegt- meine Gesundheit maßgeblich gefährden.
Die gesundheitlichen Risiken durch von Windkraftanlagen ausgesendetem Infraschall werden in ihrer Schwere und ihrer epidemiologischen Bedeutung erheblich unterbewertet.
Die bestehenden Normen zum Schutz der Bevölkerung entsprechen nicht mehr den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und sind nicht mehr ausreichend.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Auswirkungen des Infraschalls von Windkraftanlagen das Maß einer Belästigung weit übersteigen. Vielmehr handelt es sich um Einwirkungen auf die Gesundheit der Menschen mit daraus resultierenden Erkrankungen.
- Die teils schweren Erkrankungen und ihre Symptome reichen dabei von Störungen des Gleichgewichtsorgans, hochgradigen Schlafstörungen mit organischen Folgeerkrankungen, langfristigen Störungen der Hörphysiologie, einer Schwächung von Herzmuskelzellen bis hin zu einer Zunahme von Angststörungen. Die Symptome sind dabei so mannigfaltig, dass von einer Einwirkung auf mehrere physische und psychische Vorgänge ausgegangen werden muss, die alle nicht ausreichend untersucht und verstanden sind.
- Bei der Abschätzung der Zahl von Erkrankten muss von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgegangen werden, da insbesondere viele der Betroffenen und deren Ärzte den Zusammenhang der Erkrankungen mit der Ursache – Infraschall von technischen Anlagen – nicht in Verbindung bringen. Die Zahl der bekannten Erkrankten, unter den aktuell gültigen, aber offenbar unzureichenden Abstandsregeln, ist daher nur die Spitze des Eisbergs. Eine Schätzung der Gesamtzahl von Erkrankten in der Bundesrepublik erscheint zwischen einigen tausenden bis zu hunderttausenden realistisch zu sein. Die wahrscheinlichsten Folgekosten im Gesundheitswesen durch frühzeitige Erwerbsunfähigkeit und Arbeitsausfälle sind kaum zu bemessen.
Ich leide seit vielen Jahren an (hier bitte die Krankheit von Max Mustermann einfügen, z.B. einem Bluthochdruck verbunden mit einer Herzschwäche oder z.B. an einer COPD, Schlafapnoe, Depression, Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörung, Konzentrationsstörungen). Zur Behandlung wurden mir entsprechende Medikamente verordnet. In den aktuellen Untersuchungen der Universitätsklinik Mainz wurde die Wirkung von Infraschall auf Herzmuskelzellen untersucht. In dieser ganz aktuellen wissenschaftlichen Studie konnte eine verminderte Leistungsfähigkeit der Herzmuskelzellen, die Infraschall ausgesetzt waren, von 20 % festgestellt werden. Da ich bereits jetzt an z.B. einer Herzschwäche leide, ist von einer weiteren Zunahme meiner Beschwerden und meiner Erkrankung unter dem Einfluss des Infraschalls von Windenergieanlagen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszugehen.
Behördliche Immissionsschutzmessungen arbeiten noch mit einer veralteten Messmethode, die erstens nicht im relevanten im Bereich unter 16 Hz misst und die zweitens eine dbA-Filterung verwendet, welche den tieffrequenten Bereich und den Infraschallbereich komplett wegfiltert, obwohl er vorhanden ist. Dadurch wird dieser für (meine) Beschwerden ursächliche Bereich des Schallspektrums nicht in behördlichen Messungen dargestellt. Die behördliche Messvorschrift TA-Lärm berücksichtigt für Belästigungen durch Schall nur den hörbaren Bereich. Die entsprechende DIN Norm 45680 zu dieser Thematik ist derzeit deshalb unter Bearbeitung.
Die Genehmigung von Windkraftanlagen erfolgt somit erstens auf veralteten Messnormen und fachlich falschen Annahmen zur Unbedenklichkeit und sie berücksichtigt zweitens nicht die aktuellen medizinischen Studien, die eindeutig den gesundheitsschädlichen Einfluss von Infraschall auf den Menschen belegen.
Mit der Errichtung von Windenergieanlagen in unmittelbarer Nähe meines Wohnortes sehe ich deshalb eine vorsätzliche Absicht, meine Gesundheit zu gefährden. Ich fordere daher einen Mindestabstand von Windenergieanlagen zu meinem Wohnungsort von mindestens 10 H (10 mal der Höhe der Windenergieanlage in Metern). Bei Nichteinhaltung dieses Mindestabstandes ist von gesundheitlichen Schäden auszugehen, die auch in aktuellen wissenschaftlichen Studien belegt werden können.
Um meine Gesundheit zu schützen behalte ich mir bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes weitere rechtliche Schritte mit Schadensersatzforderungen vor.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann