Unsere Böden im Leinetal – Gefährdet durch Windkraftanlagen
von Sandra Schlak
Unser Umgang mit Ressourcen wird immer wieder hinterfragt, gerade deshalb suchen wir nach Alternativen zu fossilen Brennstoffen wie Kohle und Erdöl.
Was aber ist, mit der Ressource Boden, wird diese bei der Gewinnung von Strom durch Windkraftanlagen ausreichend betrachtet?
Bei der Errichtung einer Windkraftanlage (WKA) in Höhe von 200 Metern, wird eine Fläche von mindestens 2.300 Quadratmeter dauerhaft versiegelt. Davon 500 qm Fundament für die WKA,1.800 qm Fundament für die Kranstellfläche plus die Zuwegung.
Die Fundamente reichen vier Meter tief in den Boden. Es werden 1.300 Kubikmeter Beton und 180 Tonnen Stahl verbaut, nur für ein Fundament.
Damit ein Windkraftwerk mit einem Gewicht von 7.000 Tonnen sicher steht ist nicht selten eine Tiefgründung nötig. Dass bedeutet, es werden entweder ca. vierzig 15 Meter lange Betonpfeiler in den Boden gerammt oder die Tiefgründung erfolgt durch Schottergranulat welches in entsprechende Bohrlöcher gepresst wird.
Dadurch kommt es zu Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts. Solche Tiefgründungen sind irreparabel. Würde man sie entfernen, dringen ungehindert Chemikalien aus Düngung, Pflanzenschutzmitteln und anderen Umweltgiften in das Grundwasser, die normalerweise durch die Filterwirkung der Erdschichten und deren Mikroorganismen abgebaut werden.
Durch die Verwendung solcher Mengen Beton kommt es zur Chromatabsonderung welche ins Grundwasser gelangt so die Information einer Bürgerinitiative aus Friesland.
Beton besteht aus Zement, Sand, Kies und Wasser. Im Zement befindet sich das äußerst giftige, cancerogene und allergene Chromat. Seit 2005 besteht ein Verwendungsverbot für zementhaltige Mischungen, die einen wasserlöslichen Chromatgehalt von mehr als 0,1 mg/l aufweisen. Es gibt jedoch Ausnahmen für überwachte, geschlossene und vollautomatische Prozesse, bei denen keine Gefahr für Hautkontakt besteht. Es muss also unbedingt geklärt sein ob für den Bau von WKA-Fundamenten Chromatarmer Beton verwendet wird und wie hoch die Chromatbelastung trotzdem noch ist.
Manches Mal, sowie zum Beispiel am Greiner Eck, gelangt giftige Bauchemie in den Boden, die das Grundwasser belastet. Dies passiert, weil entweder Bauauflagen nicht beachtet werden oder belastetes Material verwendet wird. So kann es zu einer Anreicherung von Zink, Cadmium, Arsen oder anderen giftigen Substanzen im Erdreich und im Grundwasser kommen.
Aber selbst wenn solche Baustellen einer strengen behördlichen Kontrolle unterzogen werden, allein durch die riesigen Fundamente und die Versiegelung des Bodens, sinkt der Grundwasserspiegel und die Fließgeschwindigkeit sowie die Fließrichtung des Grundwassers werden verändert.
Der Boden bleibt nachhaltig für die Landwirtschaft unbenutzbar. Denn selbst nach Aufgabe eines Windkraft-Standortes verbleiben Betonmassen in der Erde.
Bei uns im Leinetal sollen zehn 240 Meter hohe Windkraftanlagen gebaut werden, eine Dimension höher als die vorhin beschrieben 200m hohen Anlagen. Das ist nicht zu verstehen.
Wir haben hier in Südniedersachsen Böden mit einer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit.
Fruchtbare Böden sind ein guter Lebensraum für Bodenorganismen und Bodentiere. Fruchtbarkeit kennzeichnet die Fähigkeit eines Bodens Pflanzen mit Nährstoffen und Wasser zu versorgen.
Besonders schützenswert sind Böden mit einer hohen oder äußerst natürlichen Bodenfruchtbarkeit.
Böden werden anhand ihrer Speicherkapazität von Wasser und Kationen, der effektiven Durchwurzelungstiefe sowie der Feuchtesituation bewertet.
Dabei entsprechen die Stufen 6 und 7 den Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit, unseren Böden hier im Leinetal.
Diese Böden haben einen besonderen Stellenwert für Wasser und Nährstoffkeisläufe und sie haben wichtige Filter-, Puffer-, und Stoffumwandlungseigenschaften insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers.
Sie sind in der Lage auch Starkregenereignisse abzufedern, weil sie wegen ihres Tongehalts ein hohes Wasserspeichervemögen haben im Gegensatz zu sandigen Böden.
Seit dem Jahr 2004 gilt gesetzlich der Vorrang für erneuerbare Energien, seitdem dürfen unter Aushebelung des Bundes Bodenschutzgesetzes, Windkraftprojekte ohne Wenn und Aber durchgesetzt werden.
Dieses Gesetz, welches erneuerbaren Energien den Vorrang gibt, hat nichts mit Ressourcen schonender Energie-Gewinnung zutun. Es ist in hohem Maße egoistisch und zerstört unsere Natur. Dieses Gesetz muss dringend überarbeitet werden.
Bei jeder Planung einer WKA sollten Schaden und Nutzen gegeneinander abgewogen werden. Es muss, bei der Betrachtung des Bodens, hinterfragt werden, ob eine Tiefgründung notwendig ist, wie engmaschig die Kommune die Bauüberwachung hinsichtlich Umgang und Lagerung von Bauchemikalien plant. Bleibt die Bauüberwachung in den Händen der Betreiber kann man nicht davon ausgehen, dass diese entsprechend ernst genommen wird. Weiter muss die Herkunft der Baumaterialien geklärt sein um Schadstoffbelastungen, Beispielsweise durch belastetes Recycling-Material auszuschließen. Der vollständige Rückbau muss gewährleistet sein.
Die Belange des Bodenschutzes sollten innerhalb der raumordnerischen sowie bauleitplanerischen Planungs- und Zulassungsverfahren angemessen einbezogen werden. Und dies im Fall von Windkraftanlagen nicht erst ab der elften Anlage.
Nicht umsonst heißt es im lbeg Niedersachsen: „Im Vordergrund stehen Schutz und Erhalt der Funktionsfähig der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Ressource Boden.“
Um die Schutzwürdigkeit angemessen berücksichtigen zu können werden schutzwürdige Böden hier im niedersachsenweiten Maßstab dargestellt (lbeg GeoBerichte 8).
Hochwertige Böden wie die im Leinetal sind Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. Es handelt sich um besonders schützenswerte Böden der Stufe 6-7.
Helfen Sie uns diese wertvolle Ressource Boden zu schützen.